Sexuelle Nötigung/ Vergewaltigung

 

Wenn Sie eine Vorladung der Polizei im Hinblick auf den Vorwurf der sexuellen Nötigung erhalten haben, die allgemein "Vergewaltigung" genannt wird, dann sollten Sie dieser nicht sofort Folge leisten. Es ist ungemein wichtig bei diesen sensiblen Themen anwaltlich beraten zu werden, da diese Fälle meisten auf ein Szenario Aussage gegen Aussage hinauslaufen.

Wenden Sie sich an einen erfahren Fachanwalt für Strafrecht mit Erfahrung im Sexualstrafrecht, um sich die Chance auf ein faires Verfahren beim Vorwurf der sexuellen Nötigung zu garantieren.

 

Strafrechtliche Besonderheiten der Vergwaltigung

§ 177 StGB umfasst alle Arten des sexuellen Übergriffs

Einen sexuellen Übergriff begeht, wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an der Person vornimmt oder von der Person vornehmen lässt. Kann diese Person den eventuell entgegenstehenden Willen nicht mehr äußern oder artikulieren und nutzt der Täter dies aus, kommt ebenfalls eine Strafbarkeit in Betracht. Damit umfasst diese Norm Übergriff durch Überraschung, durch die Zufuhr von Drogen, im Schlaf oder sexuelle Übergriffe bei alkoholisierten Opfern.

Eine sexuelle Nötigung begeht, wer eine andere Person mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen an sich zu dulden oder vorzunehmen.

Erst der besonders schwere Fall erfasst das Eindringen in den Körper und sexuelle Handlungen im Zusammenhang mit Geschlechtsverkehr. Diese Qualifikation ist die sog. "Vergewaltigung"

 

Die Probleme des Sexualstrafrechts und damit auch der sexuellen Nötigung liegen in der Unbestimmtheit der Rechtsbegriffe. Die "sexuelle Handlung" ist nur schwer objektiv zu bestimmen und ist oft Gegenstand des Verfahrens. Diese Konstellation führt häufig zum Szenario "Aussage gegen Aussage".

 

 

Vergwaltigung - Aussage gegen Aussage

 

 

Oft steht bei einer mutmaßlichen Vergewaltigung Aussage gegen Azussage, Ohne dass andere Beweise für eine mögliche Schuld des vermeintlichen Täters sprechen. Zwar haben viele Opfer tatsächlich Nachweisprobleme, jedoch ist eine nicht geringe Zahl der Vorwürfe unzutreffend und stellt eine Falschbehauptung dar. Dies liegt nicht zuletzt an dem inflationären Gebrauch des Wortes "Vergewaltigung". 

Häufig fällt der Vorwurf der sexuellen Nötigung nach One-Night-Stands, Trennungen, Streiterein oder aus anderen Gründen. In der Praxis ist es häufig vorgekommen, dass sich diese schwersten Vorwürfe als vermeintliche Schutzbehauptungen für die "Ehre" der vermeintlichen Opfer herausgestelt haben.

Eine unvoreingenommene und effektive Verteidigung durch einen Anwalt für Strafrecht beim Vorwurf der Vergewaltigung dient einseits dem Schutz Ihrer Rechte, sie dient aber auch dem Opferschutz, um falsche Vorwürfe zu unterbinden und echte Opfer vor falschem Misstrauen zu schützen.